Urlaub mit Anhänger – was ist zu beachten?

Urlaub mit dem Wohnwagen in der Natur

Immer mehr Verbraucher entscheiden sich für einen Campingurlaub und fahren deshalb – wenn sie sich nicht gerade für ein Wohnmobil entscheiden – mit einem Wohnwagen und damit mit einem Anhänger in den Urlaub. Ein Urlaub mit dieser Art von Gespann bietet – im Vergleich zum Wohnmobil – ein bisschen mehr Flexibilität, da der Wohnwagen abgekoppelt auf dem Campingplatz stehengelassen, während mit dem Auto ein Ausflug unternommen werden kann. Bei der Fahrt mit einem Anhänger oder einem Wohnwagen gibt es allerdings einige zu beachten. So gibt es zum Beispiel einige gesetzliche Vorschriften zu beachten. So sollte, bevor die Reise losgeht mit Anhänger bzw. Wohnwagen, dass das Fahrzeug den Anhänger auch ziehen darf. Die entsprechende Größe – die Stützlast – berechnet sich aus dem Fahrzeuggewichtes und darf das zulässige Gewicht für die Anhängerkupplung beziehungsweise nicht überschreiten. Je höher die Stützlast dabei ist, umso besser bzw. umso ruhiger ist das Fahrverhalten des Autos mit dem Anhänger. Die Anhängerkupplung muss natürlich auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und zum Fahrzeug bzw. dessen Stützlast passen.


Beleuchtung – ein ganz wesentlicher Punkt

Rote Rücklichter an einem AnhängerEin wesentlicher Punkt ist die Anhänger Beleuchtung. Hier gilt für den Anhänger bzw. Wohnwagen das gleiche an Vorschriften wie für das Zugfahrzeug. Brems- und Schlusslichter müssen dabei im Rahmen der Anhänger Beleuchtung einwandfrei funktionieren, wie auch die beiden Blinker. Die Beleuchtung an einem Anhänger bzw. Wohnwagen ist auf jeden Fall im Vorfeld zu prüfen, bevor die Fahrt in den Urlaub beginnt. Denn ansonsten kann die Fahrt gleich an der nächsten Raststätte enden, wenn ein ziviles Polizeifahrzeug und dessen Besatzung auf die defekte Beleuchtung des Anhängers aufmerksam wurde. Zudem werden derartige Gespanne in der Urlaubszeit gerne Gegenstand von großangelegten Kontrollen mit Ferienzeitbeginn und geraten somit automatisch in den Fokus der Polizei. Aus diesem Grund lohnt es sich vor der Abfahrt in den Urlaub zu prüfen, ob wirklich alles stimmt mit der Beleuchtung. Ein Anhänger muss dabei zwei Rückstrahler besitzen, die dreieckig sind. Diese Rückstrahler müssen eine Kantenlänger von mindestens 15 Zentimeter haben.

Probefahrt mit dem Gespann

Wichtig vor der Fahrt in den Urlaub mit Anhänger am Auto ist, dass die veränderte Fahrdynamik wahrgenommen wird im Vorfeld. Denn mit einem Anhänger spürt der Fahrer des Autos sehr schnell die veränderte Fahrweise, wenn ein Anhänger gezogen werden muss. Bewusst sein muss sich der Fahrer auch darüber, dass der Bremsweg bei einem Gespann dieser Art länger ist als bei einem Auto ohne Anhänger. Mit dem Anhänger rückwärtsfahren üben sollte man ebenfalls vor dem Losfahrern in den Urlaub. Grund dafür ist: Insbesondere das Einparken durch das umgekehrte Lenkverhalten ist doch gewöhnungsbedürftig. Und auch die Familie sollte sich an den Gedanken gewöhnen, dass hinter der Rückbank noch ein Anhänger ist, auf den der Fahrer zu achten hat.

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